Kfz-Steuer & Co: Was kostet mein Auto?

Kfz-Steuer & Co: Was kostet mein Auto?

Ein eigenes Auto kann Unabhängigkeit und Flexibilität verschaffen, ist jedoch auch mit einigen Kosten verbunden. Die genauen Kosten hängen dabei unter anderem von dem Auto und den eigenen Fahrgewohnheiten im Einzelfall ab. Dennoch sollten Sie einen Überblick über die verschiedenen Kostenfaktoren, wie die Kfz-Steuer, Versicherungs- und Sprit-, sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten haben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten Sie bedenken müssen und wie hoch die Kfz-Steuer ausfallen kann.

Das Wichtigste

  • Nach den Anschaffungskosten müssen Sie die laufenden Kosten für Ihr Fahrzeug wie Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung, Spritkosten, sowie Wartungs- und Reparaturkosten finanzieren.
  • Die Kfz-Steuer dient der Errichtung und Instandhaltung der Straßeninfrastruktur in Deutschland. Sie ist rechtlich im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt.
  • Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie dem Fahrzeugtyp, der Motorart und der Menge an schädlichen Emissionen ab. Zur Berechnung können Sie den Kfz-Steuerrechner nutzen.
  • Die Kfz-Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Welche Kosten fallen für ein eigenes Auto an?

Neben den Anschaffungskosten müssen Sie mit verschiedenen laufenden Kosten für Ihr eigenes Fahrzeug rechnen. So gilt in Deutschland etwa die Pflicht, für das Auto eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier variieren die Kosten nach Fahrzeug, Fahrer und weiteren individuellen Versicherungsbedingungen, wie etwa die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.

Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

Hinzu kommen die Spritkosten, die vom Fahrzeugtyp und dem jeweiligen Verbrauch, der Fahrweise und den Fahrgewohnheiten abhängen. Fahren Sie täglich und legen mit einem Fahrzeug, das viel Sprit verbraucht, weite Strecken zurück, werden die Kosten höher ausfallen, als wenn Sie kürzere Strecken bei weniger Verbrauch zurücklegen.

Des Weiteren fallen regelmäßig Wartungskosten an. So müssen Sie an Ölwechsel, Reifenwechsel und die gesetzlich vorgeschriebene Haupt- und Abgasuntersuchung denken. Zusätzlich können unerwartet Reparaturkosten anfallen, die ggf. nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Gut zu wissen:

Fahrzeuge erleiden zudem einen Wertverlust. Bereits im ersten Jahr verliert Ihr Neuwagen an Wert. Mit jedem zusätzlichen Jahr sinkt der Wert weiter. Der genaue Wertverlust hängt von Faktoren wie der Art des Fahrzeugs, dem Zustand im Vergleich zum Fahrzeugalter, dem Kilometerstand und dem Autohersteller sowie dessen Ruf ab. Warten und pflegen Sie Ihr Fahrzeug sorgfältig, um unnötigem Wertverlust vorzubeugen.

Zusammengefasst sollten Sie folgende Kosten im Blick haben:

  • Anschaffungskosten
  • Versicherungskosten
  • Kfz-Steuer
  • Wartungs- und Reparaturkosten
  • Spritkosten

Wer ist steuerpflichtig? Wozu dient die Kfz-Steuer?

Rechtlich ist die Kraftfahrzeugsteuer im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Die Kfz-Steuer muss von allen inländischen Haltern von Kraftfahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, jährlich im Voraus entrichtet werden. Die Steuereinnahmen sollen dazu genutzt werden, die Straßeninfrastruktur zu finanzieren und instand zu halten.

Gut zu wissen:

Auch wenn Sie ein ausländisches Auto halten, müssen Sie die Kfz-Steuern entrichten, sobald Sie das Auto nicht nur vorübergehend in Deutschland benutzen. Wenn es sich um ein EU-Fahrzeug handelt, genügt die Zulassungsbescheinigung des EU-Landes. Für Fahrzeuge aus Drittstaaten wird ein internationaler Zulassungsschein benötigt.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Steuer muss jährlich im Voraus entrichtet werden. Wie viel Sie zahlen müssen, wird auf den Tag genau berechnet, die Mindesthöhe liegt jedoch bei einem Monatsbetrag. Die Vorgaben zur Berechnung ergeben sich aus §9 KraftStG. Folgende Faktoren bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer:

  • Fahrzeug- und Motorart
  • Hubraum des Motors
  • Schadstoffemissionen
  • Ggf. auch das zulässige Gesamtgewicht

Expertentipp:

Alle Angaben, die Sie für die Berechnung des Kfz-Steuerrechners benötigen, finden Sie in Ihrer Kfz-Zulassungsbescheinigung.

Kfz-Steuer für Anhänger

Auch für Anhänger wird die Kfz-Steuer fällig, wenn sie amtlich zugelassen sind und ein Nummernschild haben. Die Höhe orientiert sich an der eingetragenen Gesamtmasse in der Zulassung. Vor allem land- und forstwissenschaftliche Anhänger, Spezialanhänger für Sportgeräte oder den Transport von Tieren für Sportzwecke können zulassungsfrei geführt werden, sodass diese Anhänger von der Steuer befreit sind.

Expertentipp:

Es ist möglich, eine Steuerbefreiung zu beantragen. Dann erhalten Sie ein Nummernschild mit grüner Beschriftung für Ihren Anhänger. Im Gegenzug wird ein so genannter Anhängerzugschlag nach § 10 Absatz 3 KraftStG erhoben. Die Befreiung gilt allerdings nicht für Anhänger, die mit einem PKW oder Wohnwagen gezogen werden. Sie ist nur für Anhänger möglich, die von LKW, Omnibussen oder Traktoren gezogen werden.

Kfz-Steuer für LKWs

Zur Besteuerungsgruppe der LKWs zählen neben Lastkraftwagen auch Zugmaschinen, Omnibusse und Sonderfahrzeuge. Hier dient das Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage. Das Gesamtgewicht ergibt sich aus dem Leergewicht und der maximal erlaubten Ladung. Bei Zugmaschinen mit Sattelanhängern ist die Aufliegelast zu addieren. Bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg erfolgt die Besteuerung allein nach der Masse. Liegt das Gesamtgewicht bei über 3.500 kg, wirken sich auch die Schadstoffemissionen und die Geräuschbelastung auf die Steuerhöhe aus. Die Berechnung erfolgt gestaffelt in Schritten von jeweils 200 kg.

Kfz-Steuer für Elektroautos

Wenn Sie ein reines Elektroauto haben, sind Sie bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Steuerpflicht befreit. Erst danach muss die Kfz-Steuer entrichtet werden. Sie wird anhand der zulässigen Gesamtmasse berechnet.

Kfz-Steuer für Oldtimer

Nicht jedes ältere Fahrzeug kann als Oldtimer eingestuft werden. Um rechtlich als Oldtimer zu gelten, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Maßgebend ist das Datum der Erstzulassung. Außerdem muss das Fahrzeug vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und nicht mehr überwiegend als Transportmittel genutzt werden. Das Fahrzeug sollte zudem möglichst noch in seinem ursprünglichen Zustand sein und nur mit Ersatzteilen aus der Originalzeit repariert worden sein. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Oldtimer werden vom TÜV überprüft.

Für Motorräder, die Oldtimer sind, gilt ein pauschaler Steuersatz von 46 EUR, für alle anderen Oldtimer beträgt der pauschale Steuersatz 191 EUR.

Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge

Für die Berechnung der Steuer für Dieselfahrzeuge wird auch die von ihnen ausgehende Umweltbelastung berücksichtigt. Die Fahrzeuge werden anhand der Umweltemissionen in Schadstoffklassen eingeteilt, für die eine gestaffelte Besteuerung vorgesehen ist. Welcher Schadstoffklasse von Euro-1 bis Euro-6, oder ggf. einer anderen Schadstoffklasse Ihr Dieselfahrzeug zuzuordnen ist, erkennen Sie an den Schlüsselnummern im Feld 1 in der Zulassungsbescheinigung. Jede Schlüsselnummer ist einer Schadstoffklasse eindeutig zugeordnet.

Für Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 01. Juli 2009 wird die Steuer anhand der Schadstoffklasse und gestaffelt nach der Größe des Hubraums berechnet. Für Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01. Juli 2009 wird mit geringeren Sockelbeträgen gearbeitet. Dafür wird ein CO2-Zuschlag von 2 EUR für jedes ausgestoßene Gramm Kohlendioxid pro Fahrkilometer addiert.

Kfz-Steuer für Motorräder

Für Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 Kubikzentimetern fallen keine Kfz-Steuern an. Im Übrigen beträgt die Steuer je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 EUR. Die Steuer kann also anhand des Hubraums und des Anmeldezeitraums des Motorrads berechnet werden.

Expertentipp:

Mit einem Saisonkennzeichen können Sie den steuerpflichtigen Zeitraum begrenzen. Denn wenn Sie Ihr Motorrad etwa nur saisonal nutzen und es entsprechend anmelden, müssen Sie auch nur für diesen Zeitraum die Kfz-Steuer entrichten.

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Wohnmobile werden anhand ihres Gesamtgewichtes und ihrer Schadstoffklasse besteuert.
Wohnmobile werden anhand ihres Gesamtgewichtes und ihrer Schadstoffklasse besteuert.

Wohnmobile zeichnen sich dadurch aus, dass sie besonders ausgestattet sind, etwa mit Tischen und Sitzen, sowie einer Schlaf- und Kochgelegenheit. Die Besteuerung richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Welcher Klasse Ihr Wohnmobil zuzuordnen ist, können Sie im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung anhand der Emissions-Schlüsselnummer erkennen.

Expertentipp:

Auch bei einem Wohnmobil kann sich ein Saisonkennzeichen lohnen, wenn Sie das Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen.

Fazit

Die Kfz-Steuer gehört zu den laufenden Kosten für nahezu jedes Fahrzeug und muss jährlich im Voraus entrichtet werden. Mit dem Kfz-Steuerrechner können Sie den Steuerbetrag für Ihr Fahrzeug anhand der maßgeblichen Faktoren berechnen. Die Wahl eines umweltfreundlichen Fahrzeugs, wie etwa eines Elektroautos wird bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 mit einer Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren belohnt. Mit einem Saisonkennzeichnen können Sie die laufenden Fahrzeugkosten für Kfz-Steuer und Versicherung reduzieren. In diesem Fall sollten Sie sich jedoch auch an die saisonale Nutzung des Fahrzeugs halten. Für weitere Vergünstigungen oder mögliche Ausnahmen, sollten Sie sich konkret für Ihren Fall beraten lassen.

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