Sie sind hier: BlogCrashkurs Verkehrsrecht: So bereiten Sie Ihr Auto auf den Winter vor

Artikel-Bild
Crashkurs

Crashkurs Verkehrsrecht: So bereiten Sie Ihr Auto auf den Winter vor

Fällt nachts heimlich Schnee oder gefriert nasser Boden, ist Winter. Als Autofahrer sind Sie jetzt gefordert. Allein schon Ihre Verkehrssicherungspflicht setzt voraus, dass Sie Ihr Auto winterfest machen und mit Auto und Fahrstil nicht zum Sicherheitsrisiko für sich selbst und andere werden. Nicht zuletzt ersparen Sie sich viel Ärger, falls die Batterie den Dienst versagt oder die Sommerreifen wegen Frost und Eis durchdrehen. Vielleicht hilft Ihnen unser Crashkurs, unnötige Probleme mit dem Auto im Winter zu vermeiden.

Ziehen Sie Winterreifen auf

Beginnen wir gleich mit dem leidigen, oft widersprüchlich diskutierten Thema, ob und inwieweit eine Winterreifenpflicht besteht. Da ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein erleichtert, verweisen wir zur Vermeidung eventueller Missverständnisse auf § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung (Winterreifen-Verordnung). Danach ist jeder am Verkehr teilnehmende Autofahrer verpflichtet, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ mindestens M+S-Reifen und noch besser Winterreifen aufzuziehen.

Inwieweit sind Winterreifen verpflichtend?

Das Straßenverkehrsrecht bestimmt eine situationsabhängige Winterreifenpflicht. Bei entsprechend winterlichen Straßenverhältnissen sind Sie als Autofahrer unabhängig von der Jahreszeit verpflichtet, geeignete Reifen zu nutzen. Sind die Straßen im Winter sommerlich, können Sie problemlos mit den Sommerreifen fahren. Sobald die Straßen aber winterlich werden, müssen Sie entsprechende wintertaugliche Reifen aufziehen. Andernfalls drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Besonders teuer wird es, wenn Sie den Verkehr gefährden oder gar einen Unfall verursachen.

Achtung, Achtung!

Vor allem könnte es für Ihre Kaskoversicherung einen willkommenen Anlass darstellen, nach einem Unfall an der Schadensersatzleistung herumzunörgeln und diese im ungünstigsten Fall wegen bedingtem Vorsatz vielleicht sogar zu verweigern. Zur Info: Bedingter Vorsatz ist eine höhere Fehlverhaltensstufe als grob fahrlässiges Verhalten. Zu Ihrem Nachteil wird aufgrund des Beweises des ersten Anscheins vermutet, dass Sie infolge einer unzureichenden Einschätzung den Unfall mindestens mitverschuldet haben. Es geht mit Ihnen nach Hause, wenn Sie sich dann nicht ausreichend entlasten können.

Was sind M+S-Reifen und das Schneeflockensymbol?

Das M+S Symbol auf Autoreifen steht für „Mud and Snow“, zu Deutsch „Matsch und Schnee“. Damit werden alle Reifenmodelle gekennzeichnet, die laut Hersteller für winterliche Witterungsverhältnisse und das Fahren im Winter geeignet sind. Die M+S Kennzeichnung ist bei Winterreifen auf der Reifenseitenwand eingeprägt. Der Vorteil dieser Reifen ist, dass Sie diese das ganze Jahr über fahren können. Doch das, was Sie gerade zu M+S-Reifen gelernt haben, dürfen Sie aber gleich wieder vergessen.

Reifen, die ab dem 31.12.2017 hergestellt werden, werden nämlich nur noch durch das Schneeflockensymbol gekennzeichnet. Dieses Symbol dürfen nur Reifen tragen, die im Reifentest eine um mindestens 7 % bessere Traktion auf Eis und Schnee erreicht haben als ein Referenzreifen. Achten Sie also beim Kauf neuer Winterreifen auf das Schneeflockensymbol. Solche Allwetterreifen haben zudem den Vorteil, dass Sie den halbjährlichen Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und zurück sparen. Allerdings dürfen Sie sich nicht der Illusion hingeben, dass diese Reifen hundertprozentig mit echten Winterreifen konkurrieren können. Fahren Sie in die Berge, sollten Sie auf jeden Fall anständige Winterreifen auf den Felgen haben. Alles andere wäre fahrlässig.

Prüfen Sie die Profiltiefe Ihrer Reifen

Winterreifen nutzen nichts, wenn die Profiltiefe nicht mehr passt. Die richtige Profiltiefe von Winterreifen wirkt sich erheblich aus, wenn Sie auf Eis und Schnee fahren müssen. Vor allem dann, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, hat die Polizei auf die Reifen ein besonderes Augenmerk. Der Gesetzgeber begnügt sich zwar mit 1,6 mm Profiltiefe. Da bei Schnee und Matsch aber nur ein guter „Grip“ richtig greift, sollten Ihre Reifen wenigstens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Auch das Alter der Reifen ist wichtig. Nach etwa sechs Jahren wird die Gummimischung oft so hart, dass der Grip spürbar nachlässt. Bedenken Sie, dass neue Reifen etwa 8 mm Profiltiefe haben. Jeder Millimeter weniger erhöht schleichend Ihr Risiko.

Wie alt ist die Autobatterie?

Laut ADAC ist eine altersschwache Autobatterie der Spitzenreiter in der Pannenstatistik. Dreht die Batterie bereits bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt nur noch müde durch, prüfen Sie den Zustand der Batterie. Eine Batterie mit einer höheren Starterleistung ist die beste Garantie, auch bei Niedrigtemperaturen sofort starten zu können. Auch die Kontakte der Batterie sollten Sie reinigen. Für alle Fälle kann es empfehlenswert sein, ein Starterkabel im Auto mitzuführen.

Checken Sie den Scheibenfrostschutz

Gute Sicht im Winter ist enorm wichtig. Füllen Sie ausreichend Frostschutzmittel in den Wasserbehälter. Hilfreich ist, einen geeigneten Winterreiniger hinzuzufügen. Dieser reinigt nicht nur die Scheibe, sondern verhindert auch, dass Wasser, Pumpe und Spritzdüse einfrieren.

In welchem Zustand sind die Scheibenwischblätter?

Empfehlenswert ist, die Scheibenwischblätter zu ersetzen, wenn die alten abgenutzt sind und nur noch einen die Sicht verschleiernden Schmierfilm auf der Scheibe erzeugen. Um zu verhindern, dass die Wischergummis über Nacht festfrieren, sollten Sie die Scheibenwischer hochstellen oder unter die Gummi Isoliermaterial legen.

Checken Sie den Kühlerfrostschutz

Der Frostschutz der Kühleranlage sollte bis mindestens -20 °C Sicherheit bieten. Zur Kontrolle gibt entsprechende Prüfgeräte. Fahren Sie in die Berge, empfiehlt sich Frostschutz bis – 25 °C.

Pflegen Sie die Türdichtungen

Zugefrorene Türen lassen sich zwar mit dem Föhn mühsam auftauen, lassen sich aber auch verhindern, wenn Sie die Türgummis mit speziellen Pflegemitteln behandeln. Sollten Sie die Türen mit viel Kraft öffnen wollen, beschädigen Sie die Gummidichtungen.

Der Türschlossenteiser gehört in die Handtasche, nicht ins Handschuhfach

Ist das Türschloss zugefroren, hilft ein Türschlossenteiser. Dieser nutzt nichts, wenn Sie diesen im Handschuhfach aufbewahren.

Stimmt die Beleuchtung?

Achten Sie darauf, dass alle Leuchten leuchten und die Scheinwerfer nicht zu hoch eingestellt sind. Sonst blenden Sie den entgegenkommenden Verkehr. Im Auto haben Sie einen Schalter, mit dem Sie einstellen können, wie hoch oder wie tief die Scheinwerfer ihr Licht abstrahlen. Die Einstellung ist mithin davon abhängig, wie Ihr Fahrzeug im hinteren Bereich beladen ist.

Fahren Sie nur mit ausreichender Sicht

Autofahrer, die eine zugefrorene oder zu verschneite Windschutzscheibe nur mit einem Guckloch freikratzen, gefährden sich selbst und andere. Akzeptieren Sie den Aufwand, Ihre Windschutzscheibe möglichst großflächig freizumachen. Auch die Seitenscheiben links und rechts sowie die Rückscheibe sollten eine Rundumsicht ermöglichen. Fahren ohne ausreichende Sicht kann wegen des damit verbundenen bedingten Vorsatzes erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit

Winter ist schön. Sie sollten aber auch die damit verbundenen Herausforderungen akzeptieren und verantwortungsvoll damit umgehen. Sie tragen dazu bei, den Straßenverkehr sicherer zu machen.

Artikel-Informationen

Autor Volker Beeden vgwort-pixel

Datum 3. December 2019

Teilen

Optionen   Diese Seite drucken

Was benötigen Sie?

RÜCKRUF-SERVICE
Kostenloses Gespräch!

  Jetzt anfordern

KONTAKT
Eine Nachricht schreiben

  Jetzt schreiben

FRAGE STELLEN
Antwort erhalten.

  Jetzt fragen