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Radfahrer

Fahrradgesetz NRW

NRW macht mobil. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. November 2021 den Entwurf für das „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ verabschiedet. Als erstes Bundesland in Deutschland bekommt Nordrhein-Westfalen ein eigenes Gesetz, mit dem Ziel, den Rad- und Fußverkehr attraktiver zu machen. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten (Quelle: Pressemitteilung NRW-Ministerium für Verkehr vom 4.11.2021). Was bedeutet das Gesetz für Radfahrer und Fußgänger?

Wer hat das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz initiiert?

Es ist der Volksinitiative des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs e.V. (ADFC) „Aufbruch Fahrrad“ zu verdanken, der im Jahr 2019 200.000 Bürgerinnen und Bürger motivieren konnte, den Landtag NRW aufzufordern, sich für die Einführung eines Gesetzes zur Stärkung des Radfahrerverkehrs stark zu machen. Der Landtag beauftragte daraufhin die Landesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Welchen Zweck hat das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz?

Der Klimaschutz und der zunehmend hohe Anteil von Autos am Straßenverkehr erfordert ein Umdenken in der Verkehrsplanung. Es ist alles andere als umweltverträglich, Wege, vornehmlich auch Kurzstrecken, ausschließlich mit dem Auto zurückzulegen. Grund dafür ist mithin, dass es zu wenig Radwege gibt und vorhandene Radwege im Straßenverkehrsnetz nur eine untergeordnete Rolle spielen. Wer daran etwas ändern und Bürger motivieren will, auf das Fahrrad umzusteigen, kommt nicht umhin, bessere und sichere Radwege zu schaffen.

Die Landesregierung NRW hat den Slogan der Volksinitiative „25 % bis 2025“ tatkräftig aufgegriffen und zielt auf einen Radverkehrsanteil von 25 % in NRW bis zum Jahr 2025 ab. Auf der Wiese vor dem Landtag wurde dafür eigens eine „Aufbruch Fahrrad-Skulptur“ aufgestellt. Man brauche endlich Investitionen von mindestens 30 EUR je Bürgerin bzw. Bürger, um Radfahren in Deutschland sicher zu machen.

Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird gesetzlich festgeschrieben, dass das Land Nordrhein-Westfalen jedes Jahr den Rad- und Fußverkehr verlässlich finanziell fördern wird:

  • NRW will die Voraussetzungen schaffen, dass zunehmend Menschen aufs Rad umsteigen oder zumindest öfter auf die Nutzung des Pkw verzichten.
  • Dies gelingt am besten, wenn die Radwege besser ausgebaut und ein lückenloses Radwegegesetz über kommunale Grenzen hinaus geschaffen und angeboten werden kann.
  • Damit soll der Rad- und Fußverkehr erstmals gleichrangig neben Auto und Bahn treten.
  • Der Einsatz für die Nahmobilität soll mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz auf ein „neues Level der Verbindlichkeit“ gehoben werden.

Gut zu wissen: Nach der Statistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2018 sterben im Autoverkehr weniger Menschen als früher, während unter den Radfahrer die Zahl der Toten auf dramatische Weise ansteigt. Täglich stirbt mindestens ein Radfahrer auf der Straße und alle halbe Stunde werde eine Person auf dem Rad schwer verletzt. Im Jahr 2018 verunglückten insgesamt 88.500 Radfahrer auf deutschen Straßen und damit 11 % mehr als noch in 2017. Davon waren 10.225 Kinder. 445 Radfahrer kamen im Straßenverkehr ums Leben. Darunter waren 21 Kinder, sechs starben durch rechtsabbiegende Lkw.

Ursache sei nach der Einschätzung des ADFC die schlechte Infrastruktur. Der Radwegebau schreite zu langsam voran. Tendenz steigend. Das Verkehrssystem sei vorwiegend am Pkw-Verkehr ausgerichtet. Für Radverkehr fehle der eigene, sichere Raum.

Was sind die Eckpunkte im Fahrradgesetz NRW?

Das neue Gesetz enthält folgende Eckpunkte:

Vorrang des Radverkehrs

Radverkehr soll vermehrt zum Pendlerverkehr werden. Dank der Entwicklung der E-Bikes lassen sich auch längere Pendlerstrecken auf dem Fahrrad bewältigen. Gerade, weil E-Bikes längere Fahrstrecken ermöglichen und dadurch auch ältere Personen mobiler werden, wird ein durchgehendes und angepasstes Radwegenetz benötigt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird dessen Ausbau besonders gefördert.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen

Es genügt nicht, sich den sicheren Radverkehr nur zu wünschen. Die Planung und der Bau der Infrastruktur ist unabdingbar. Um Planungssicherheit zu schaffen und Radschnellwege möglichst schnell bauen zu können, sieht das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz vor, einen verbindlichen Bedarfsplan zu erstellen. Der Bedarfsplan wird vom Verkehrsministerium unter Einbeziehung von Verbänden und kommunalen Behörden erarbeitet.

Gleichrang von Fahrradfahrern im Straßenverkehr

Die Einbindung von Radfahrenden im Straßenverkehr setzt voraus, dass diese mit Autofahrern auf eine Stufe gestellt werden. Wenn schon Autofahrende breite Straßen nutzen, sollen auch Radfahrende attraktive und barrierefreie Wege vorfinden. Der Gleichrang soll auch für Fußgänger gelten. Ampelschaltungen sollen Fußgänger und Radfahrer künftig gleichberechtigt im Straßenverkehr berücksichtigen.

Der Gleichrang von Radfahrern im Straßenverkehr ist umso wichtiger, als es zunehmend E-Bikes und E-Scooter gibt, auf denen Radfahrer und Scooter teils mit hoher Geschwindigkeit unterwegs und damit besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Vernetzung des Radverkehrs

Die Nutzung des Radverkehrs darf nicht isoliert betrachtet werden. Wichtig ist, den Radfahrer mit anderen Verkehrsmitteln zu vernetzen und zu einem „wesentlichen Bestandteil multimodaler Wegeketten“ zu machen. Dies bedeutet, dass Radstationen und Mobilstationen gefördert werden, mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrades insbesondere mit der Nutzung von Bus und Bahn, zu kombinieren. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad zum Bahnhof fährt, muss eine Möglichkeit vorfinden, sein Fahrrad abzustellen oder vielleicht einen On-Demand-Shuttle zu nutzen.

Erhöhung der Verkehrssicherheit „Vision Zero“

Sind im Straßenverkehr vermehrt Fahrradfahrer unterwegs, muss die Sicherheit erhöht werden. Mit der „Vision Zero“ wird das Ziel ausgegeben, die Unfälle im Straßenverkehr noch weiter zurückzuführen werden. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Dazu sollen in den nächsten fünf Jahren alle 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 t und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Abbiegeassistenten helfen dem Autofahrer, beim Abbiegevorgang nach rechts parallel fahrende Radfahrer und Fußgänger besser zu erkennen. Vor allem im Hinblick auf E-Bikes und E-Scooter dürfte die Erhöhung der Verkehrssicherheit eine besondere Herausforderung darstellen.

Unfälle mit dem Fahrrad

Die häufigsten Unfälle von Radfahrern ereigneten sich bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- und Ausfahrten an Grundstücken. Nach einer Studie des ADAC im Jahr 2019 in zehn Landeshauptstädten fielen 13 % der Teststrecken mit mangelhaft und sehr mangelhaft durch, 28 % waren ausreichend. Nur Kiel erreichte ein sehr gut. Als gut eingestuft wurden:

  • Erfurt
  • Hannover
  • Mainz
  • München
  • Saarbrücken

Ausreichend waren:

  • Bremen
  • Dresden
  • Wiesbaden

Unfallursache war mithin, dass

  • Radwege an Einmündungen und Kreuzungen unzureichend oder gar nicht markiert und für Autofahrer schwer erkennbar waren.
  • Vielfach mussten Radfahrer stark befahrene Straßen ohne Absicherung durch Mittelinseln oder Ampel überqueren.
  • Viele Ampeln schalteten für die Radfahrer häufig nicht früher auf Grün als für den restlichen Verkehr, so dass die Gefahr besonders hoch war, dass Radler von abbiegenden Autofahrern übersehen wurden.
  • Seitlich von der Straße abgesetzte Radwege offenbarten das Risiko, dass es an Grundstückseinfahrten häufig einen anderen Belag als auf dem Radweg gab und dadurch der Eindruck entstand, dass Autofahrer Vorfahrt hatten.
  • Werbetafeln, Litfaßsäulen oder Pflanzen verdeckten an Kreuzungen und Einmündungen oft die Sicht, so dass sich Radfahrer und Autofahrer nur schlecht oder nur sehr spät erkennen konnten.

Beratende Unterstützung der Kommunen

Der Ausbau des Radwegenetzes geht nicht ohne Beteiligung der Kommunen. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz soll die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und radfahrerfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ und das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ gesetzlich festgeschrieben werden. Für den Ausbau des Radwegenetzes will die Landesregierung NRW den Kommunen vermehrt Geld zur Verfügung stellen. Man setze auf einen „wertschätzenden Dialog und partnerschaftlichen Umgang“.

Der Stellenwert der Förderung des Rad- und Fußverkehrs lässt sich daran ablesen, dass für das Haushaltsjahr 2022 die Landesmittel mit 102 Millionen EUR zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs nahezu verdoppelt werden. Um die Planung und Umsetzung von Radwegen zu beschleunigen, hat NRW zehn neue Planstellen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW geschaffen, ausschließlich mit der Aufgabe, neue Radwege zu planen.

Verbesserung der Verkehrsplanung

Die Landesregierung NRW will mit dem „Infrastrukturpaket II“ die Voraussetzungen schaffen, damit Radverkehrswege künftig schneller geplant und gebaut werden können. Wird gegen den Bau eines Radschnellweges Klage eingereicht, soll es nur noch eine Tatsacheninstanz geben und damit eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil nicht mehr möglich sein. Radwege bis 6 km Länge, die nicht durch ein geschütztes Gebiet führen (z.B. Wasserschutzgebiet) soll künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich sein.

Alles in allem

Radverkehr ist den Niederlanden eine Selbstverständlichkeit. Wer den Radverkehr auch hierzulande gegenüber dem motorisierten Verkehr stärken will, muss das Radwegenetz ausbauen und die Sicherheit für Radfahrer erhöhen. Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW nimmt insoweit eine Vorreiterrolle in Deutschland ein und sollte hoffentlich Vorbild für andere Bundesländer sein, es den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen gleichzutun. 

Artikel-Informationen

Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 9. December 2021

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