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Neues aus dem Verkehrsrecht

Handy am Steuer - Was ist alles verboten?

Smartphones können sehr praktisch sein und sind aus dem Alltag von vielen kaum noch weg zu denken. Nicht selten kommt es jedoch zu Unfällen im Zusammenhang mit Smartphones, sodass Verstöße gegen das Handyverbot beim Autofahren mit hohen Bußgeldern sowie Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden. Was ist alles verboten? Welche Strafen drohen Ihnen bei Verstößen?

Was wird alles vom Handyverbot umfasst?

Nach § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, nur benutzt werden, wenn das Gerät nicht in die Hand genommen werden muss und entweder nur eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder nur eine der Verkehrslage angepasste kurze Blickzuwendung nötig ist. Wie lang eine kurze Blickzuwendung genau dauern darf, hängt von der Bewertung des Einzelfalls ab. Dabei spielen Faktoren wie Wetter- und Sichtverhältnisse, Verkehrslage etc. eine Rolle.

Es ist alles verboten, was Sie zu sehr vom Straßenverkehr ablenken könnte. Neben dem Telefonieren am Steuer werden auch folgende Handlungen mit einem Bußgeld geahndet:

  • Lesen und Schreiben von SMS, Chatnachrichten, E-Mails etc.
  • Nutzung eines im Handy integrierten Navigationssystems per Hand
  • Halten des Handys während der Fahrt

Hierbei sollten Sie beachten, dass sich das Verbot nicht nur auf Handys beschränkt, sondern auf alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Tablets und E-Reader, sowie andere vergleichbare Geräte dürfen Sie daher auch nicht am Steuer nutzen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Telefonieren Sie etwa während der Fahrt am Steuer, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 EUR, sowie ein Punkt in Flensburg. Telefonieren Sie und gefährden dabei den Straßenverkehr, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 150 EUR, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Verursachen Sie einen Unfall, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Sind Sie mit Handy auf dem Fahrrad unterwegs, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR.

Was passiert bei Fahranfängern?

Besonders bei Fahranfängern, die noch in der Probezeit sind, ist mit weiteren Folgen zu rechnen. Hier kann sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängern sowie der Besuch eines Aufbauseminars angeordnet werden. Nehmen Sie an diesem Seminar nicht teil, kann Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wurden Sie mit Handy am Steuer geblitzt?

Verstoßen Sie gleich mehrfach gegen die Regelungen des Straßenverkehrs, wird Ihnen eine Gesamtstrafe aller einzelnen Verstöße auferlegt. Wenn Sie also zu schnell gefahren und geblitzt worden sind und dabei das Handy benutzt haben, wird Ihnen nur einmal eine einheitliche Strafe auferlegt.

Sicherheit geht vor

Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte stets vorgehen, damit Sie sich und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährden. Verzichten Sie darauf, das Handy während der Fahrt zu benutzen, wenn Sie es nicht per Sprachsteuerung bedienen können. Sollte es wirklich so dringend sein, unterbrechen Sie Ihre Fahrt. 

Artikel-Informationen

Autor iurFRIEND®-Redaktion vgwort-pixel

Datum 25. May 2020

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