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Neues aus dem Verkehrsrecht

Knöllchen an der Supermarktkasse bezahlen

Verkehrssünder, die in Köln falsch parken, zahlen ihre Knöllchen künftig an der Kasse im Supermarkt. Die Stadt Köln will mit einem im Juli gestarteten Pilotprojekt neue Wege beschreiten (Quelle: Legal Tribune Online). Bislang gibt es nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes in keiner anderen deutschen Stadt ein ähnliches Angebot. Da die Idee neu ist, sollte man die Initiative zumindest begrüßen.

Die Frage ist, was davon zu halten ist. Geht es um den Service am Bürger oder geht es darum, Bußgelder schneller einzutreiben? Es erscheint gar nicht so einfach, die Idee vorurteilsfrei, unbefangen und objektiv kritisch zu beurteilen. Letztlich liegt sowieso noch einiges im Dunkeln.

Was passiert überhaupt, wenn Sie falsch parken?

Parken Sie falsch, finden Sie unter Ihrem Scheibenwischer einen Strafzettel, sprich „Knöllchen“. Darauf steht, dass Sie ein Verwarnungsgeld zahlen sollen, das zwischen fünf und 55 EUR betragen kann. Es handelt sich noch nicht um einen Bußgeldbescheid, da Bußgelder eine Geldbuße von mindestens 60 EUR voraussetzen. Zahlen Sie nicht, erhalten Sie im Regelfall einen Anhörungsbogen, in dem Sie zu dem Vorwurf Stellung beziehen können. Zahlen Sie den Betrag dann immer noch nicht und erkennt die Behörde Ihre eventuell vorgetragenen Einwendungen nicht an, wird ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Dadurch erhöhen sich die Kosten für Ihren Parkverstoß enorm.

Was ist der vielfach verwendete „Girocode“ in den Anhörungsbogen?

Auf den Anhörungsbogen ist bereits jetzt ein „Girocode“ angegeben. Mit der Funktion „QR-Code lesen“ in Ihrer Mobile-Banking-App oder bei diversen Sparkassen und Banken auch am Selbstbedienungsterminal scannen Sie einfach nur den Girocode und zahlen auf komfortable Art und Weise Ihr Verwarnungsgeld. Eine Zahlung an der Supermarktkasse ist mit diesem Code hingegen nicht möglich.

Was ist zu tun, wenn Sie Ihre Knöllchen an der Supermarktkasse bezahlen wollen?

Wohl mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie in Köln künftig auch einen Barcode. Dieser Barcode lässt sich vom Bogen, auf dem Ihre persönlichen Daten und Angaben zum Parkverstoß stehen, abtrennen. Mit diesem Bogen gehen Sie in den nächsten, dem Zahlungssystem angeschlossenen Supermarkt. Dort wird er eingescannt und zusammen mit Ihren übrigen Einkäufen, wie Brot, Bier und Salami bezahlt. Der Kassierer an der Kasse erfährt nichts von Ihren persönlichen Daten. Der Kassierer sieht nur den Barcode, aus dem er keine Rückschlüsse ziehen kann. Auch die Art Ihres Vergehens und die Höhe des Verwarnungsgeldes sind nicht nachvollziehbar. Selbst auf dem Kassenzettel finden Sie keine Hinweise darauf, dass Sie neben Ihrem Einkauf auch noch ein Verwarnungsgeld bezahlt haben. Insoweit soll das System anonym und praktikabel sein.

Um das Pilotprojekt technisch umzusetzen, hat die Stadt Köln das Unternehmen Cash Payment Solutions beauftragt, über dessen 12.000 Filialen im Einzelhandel die Zahlungsmethode praktiziert werden kann. Auch wenn Sie nicht in Köln als Einwohner gemeldet sind und wegen eines Parkverstoßes in Köln ein Verwarnungsgeld erhalten, können Sie als Nicht-Kölner mittels Barcode Ihr Verwarnungsgeld bezahlen.

Die Stadt Köln will das Projekt ein Jahr lang testen. Je nachdem, wie es von der Bevölkerung angenommen wird, wird entschieden, ob es fortgeführt oder wieder eingestellt wird. Immerhin wurden in Köln im Jahr 2019 722.000 Verwarngelder verhängt, die gut 10.000.000 EUR in die Stadtkasse haben fließen lassen. Nach Angaben der Stadt soll der Verwaltungsaufwand nicht höher sein als bisher.

Was ist von dem Projekt zu halten?

Normalerweise zahlen Sie Ihr Verwarnungsgeld, indem Sie den Betrag von Ihrem Girokonto überweisen. Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass Sie die aus elf Ziffern bestehende IBAN in die Überweisungsvorlage eintragen müssen. Selbst wenn Sie eine Ziffer falsch übertragen, weist das System darauf hin, dass die IBAN falsch ist. Die Überweisung wird also nur ausgeführt, wenn Sie die richtige IBAN eingeben. Wenn Sie die Empfängerdaten dann noch im System abspeichern, können Sie künftige Verwarnungsgelder einfach überweisen. Sie brauchen nur noch den aktuellen Betrag des Verwarnungsgeldes sowie das Aktenzeichen anzugeben.

Zahlen Sie künftig Ihr Verwarnungsgeld an der Supermarktkasse, müssen Sie daran denken, dass Sie den Barcode in der Tasche haben, wenn Sie das Haus verlassen. Hätten Sie den Betrag überwiesen, wäre alles zuverlässig erledigt. Vergessen Sie die beabsichtigte Zahlung über den Barcode, riskieren Sie, vielleicht sogar noch im verstärkten Maße, dass Sie die Zahlungsfrist von einer Woche übersehen. Ob das neue Angebot dann wirklich so vorteilhaft ist, darf bezweifelt werden. Es kann insoweit für Personen interessant sein, die über kein Girokonto verfügen oder deren Guthaben auf dem Konto nicht ausreicht, um das Verwarnungsgeld per Überweisung zu bezahlen. Außerdem ist es so, dass sich das Pilotprojekt nur auf Verwarnungsgelder bezieht. Bußgelder für andere Ordnungswidrigkeiten müssen Sie also nach wie vor über Ihr Konto überweisen.

Insgesamt muss also die Frage erlaubt sein, welchen praktischen Nutzen dieses Projekt wirklich für den Bürger hat. Wenn man davon ausgeht, dass ein gewisser Teil der Verwarnungsgelder nicht oder nur unter Druck bezahlt werden, kann man nur vermuten, dass das Interesse der Stadt Köln dahin geht, den vielleicht zahlungsunwilligen Bürger dazu zu bewegen, die scheinbar günstige Möglichkeit der Bezahlung an der Supermarktkasse zu nutzen. Vielleicht gilt es auch, den bei Parkverstößen naturgemäß kritischen Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, das Verwarnungsgeld zu beanstanden und im Anhörungsbogen eventuelle Einwendungen vorzutragen, die die Stadt Köln dazu veranlassen, die Einwendungen zumindest zur Kenntnis zu nehmen.

Alles in allem

Neue Ideen, die dem Bürger praktischen Nutzen bringen, sind immer gut. Wollte man das Projekt kritisch abschließend beurteilen, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass alles nur Fassade ist. Letztlich sollte der Bürger entscheiden, ob er das Angebot annimmt. Trifft das Angebot auf wenig Interesse, erübrigt sich jede weitere Stellungnahme. Wird das Angebot hingegen angenommen, bitte, dann möge es praktiziert werden.

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Autor Volker Beeden vgwort-pixel

Datum 16. August 2020

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