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Kurioses aus dem Verkehrsrecht

Scheitern der Pkw-Maut

Die Maut ist tot! Der Europäische Gerichtshof stellte in einem Urteil klar, dass die Pkw-Maut in Deutschland Ausländer benachteilige und deshalb mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei (EuGH, Urteil vom 18.6.2019, Az. C 591/17). Ob die Maut in Deutschland tatsächlich tot ist oder doch noch in einem anderen Modell wiederbelebt werden kann, steht in den Sternen.

Um was geht es bei der Maut?

Anlass der EuGH-Entscheidung war, dass die Bundesregierung für Pkw auf Autobahnen und Bundesstraßen eine Maut geplant hatte. Jeder, der diese Straßen nutzt, sollte eine Maut entrichten. Die Maut hätte 2020 an den Start gehen und dem deutschen Staat jedes Jahr bis zu 500 Millionen EUR Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur bescheren sollen. Ziel der deutschen Maut war, dass Autofahrer auf Autobahnen und Bundesstraßen an den Kosten für Klimaschutz und Instandhaltung der Straßen beteiligt werden sollten. Um die deutschen Autofahrer nicht zusätzlich zu belasten, sollten diese bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Österreich hatte die deutsche Pkw-Maut beanstandet. Die Maut benachteilige ausländische Nutzer, weil inländische Halter über die Kfz-Steuer entlastet werden, während Ausländer die volle Last tragen.

Was hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Der Europäische Gerichtshof gab letztlich der Klage Österreichs statt. Die deutsche Pkw-Maut sei diskriminierend. Sie belaste wirtschaftlich so gut wie ausschließlich Halter und Fahrer von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. Sie verstoße auch gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Welche Konsequenzen hat das EuGH-Urteil?

Problematisch ist zusätzlich, dass das Bundesverkehrsministerium im Angesicht der anstehenden EuGH-Entscheidung der Industrie bereits einen gut zwei Milliarden EUR schweren Auftrag erteilt hatte, um das Mautsystem zu organisieren. Da das Projekt jetzt gescheitert ist, steht eine Entschädigung in dreistelliger Millionenhöhe zur Debatte. Der CSU wird der Vorwurf gemacht, sie habe im Alleingang ihr Prestigeprojekt der Ausländermaut vorangetrieben und die Verträge mit den Organisatoren vorzeitig abgeschlossen, ohne das Urteil des EuGH abzuwarten. Dem Bundesverkehrsminister droht deshalb die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Wie soll es nach dem EuGH-Urteil weitergehen?

Trotz des EuGH-Urteils soll die Pkw-Maut weiterentwickelt werden. Politiker äußern sich dahingehend, dass Deutschland „mittelfristig an einer nutzerorientierten Infrastrukturabgabe“ nicht vorbeikomme. Da in 16 Staaten der Europäischen Union Autofahrer bereits eine Maut bezahlen, strebt die EU-Kommission langfristig ein streckenbezogenes Mautsystem in ganz Europa an. Wer die Straßen nutzt, soll für die Nutzung zahlen. Wie hoch die Maut im Einzelfall in Deutschland ausfallen könnte, ist noch völlig offen. In Frankreich zahlen Autofahrer auf Mautstrecken ca. neun Cent pro Kilometer, in Italien sechs Cent. Andere Länder, wie Österreich, verlangen einen Festpreis. Dort zahlen Autofahrer für die 10-Tages-Vignette 9,20 EUR. Alternativ verlangen Ökonomen angesichts der Schadstoffbelastung in vielen deutschen Städten statt der Autobahn-Maut eine City-Maut. So könne man den Verkehr in den Städten vermindern und die Umwelt entlasten. Auch Fahrverbote ließen sich damit voraussichtlich vermeiden.

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Autor Volker Beeden vgwort-pixel

Datum 9. July 2019

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