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Verkehr und Umwelt

Straßenverkehr und Corona

Sie fragen, was das Corona-Virus mit dem Straßenverkehr zu tun hat? Nun ja, auch das Virus unterliegt Verkehrsbeschränkungen. Dabei geht es insbesondere darum, den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf das absolute Mindestmaß herunterzufahren, Straßenverkehr zu beruflichen Zwecken weiterhin zu ermöglichen und alle Bürger anzuhalten, auf nicht notwendige Privatreisen, Tagesausflüge und Gelegenheitsfahrten möglichst zu verzichten. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten.

Das Virus ist ein unsichtbarer, aber äußerst gefährlicher Angreifer

Auch wenn Sie das Virus nicht sehen oder sich selber für nicht gefährdet halten, ist das Virus für uns alle eine Herausforderung. Die dazu aktuell getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers lassen sich besser verstehen, wenn Sie das Risiko ernst nehmen. Der Blick nach Italien oder Frankreich sollte eigentlich Antwort genug sein. Dort ist erkennbar, mit welcher Geschwindigkeit sich das Virus ausbreitet, wenn es nicht aufgehalten wird.

Das Virus lässt sich nur aufhalten, wenn wir alle zusammenwirken und auf alles verzichten, was dem Virus als Sprungbrett von Mensch zu Mensch dienen kann. Die wichtigste Maßnahme und vor allem die einzig zur Verfügung stehende Maßnahme ist das Kontaktverbot. Es muss darum gehen, die Kontakte der Menschen untereinander so weit wie möglich zu unterbinden. Nur so lässt sich das Infektionsrisiko minimieren. Auch im Straßenverkehr ergeben sich dafür eine ganze Reihe von Ansätzen.

Das Virus als Verkehrsbremse

Vor zwei Wochen, als die Lebensverhältnisse noch relativ normal waren, wurden nach Angaben des ADAC ca. 9.400 Staus mit einer Gesamtlänge von 14.500 Kilometer und einer Wartezeit von 4.350 Stunden registriert. In der vergangenen Woche bis zum 20.3.2020 sollen es dann nur noch etwa 4.000 Staus mit einer Gesamtlänge von rund 4.900 Kilometern und 1370 Stunden Wartezeit gegeben haben. Am 23. und 24. März verzeichnete der ADAC dann bereits weniger als 1000 Staus und am Freitag gerade noch 396 Staus, obwohl der Freitag gewöhnlich einer der staureichsten Wochentage ist.

Damit die Freude nicht überschäumt: Waren in der Woche bis 20.3.2020 noch 582 Baustellen auf den Autobahnen zu verzeichnen, sind es in der laufenden Woche bereits 609 Baustellen. Ob das Corona-Virus dafür die Initiative entfaltet hat, dürfte Spekulation bleiben.

Leitfaden: "Rechtliche Informationen zum Coronavirus" geschrieben von Volker Bellaire. Stand: 22.04.2020

Rechtliche Informationen zum Coronavirus

Was bedeutet das Kontaktverbot im Straßenverkehr?

Das Kontaktverbot bezweckt, den Kontakt der Menschen untereinander auf ein Minimum zu beschränken. Sie sollten Ihre Wohnung also nur noch verlassen, wenn Sie dafür einen triftigen Grund haben. Als triftige Gründe gilt der Besuch beim Arzt oder der Einkauf im Supermarkt. Auch Spaziergänge oder sportliche Aktivitäten sind erlaubt. Wenn Sie dazu das Auto benötigen, ist das in Ordnung.

Bedingung ist allerdings, dass Sie sich maximal mit einer weiteren Person draußen bewegen. Ist die Person ein Familienangehöriger, die in Ihrem Haushalt lebt, dürfen Sie die Zwei-Personen-Grenze auch überschreiten. Keinesfalls dürfen Sie sich mit mehr als einer Person, die nicht Familienangehöriger ist, ins Auto setzen und herumfahren.

Es gilt, die Logistik aufrechtzuerhalten

Der wichtigste Ansatz ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufrechtzuerhalten.

Lkw-Sonntagsfahrverbot wurde gelockert

Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr das Lkw-Sonntagsfahrverbot gelockert. Demnach dürfen alle Fahrzeuge vornehmlich Artikel aus dem Trocken- und Hygienesortiment transportieren. In einigen Bundesländern erfasst die Befreiung alle Güter. Das BMVI hat hierzu eine Übersicht der in den einzelnen Bundesländern mit Allgemeinverfügung erlassenen Ausnahmen veröffentlicht:

Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten für den Transport ausgewählter Waren

Um den Transport von Verbrauchsgütern aufrechtzuerhalten, werden auch Ausnahmen von den täglichen Lenkzeiten und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer zugelassen. Demnach darf die tägliche Lenkzeit höchstens fünfmal in der Woche auf 10 Stunden verlängert werden. Es dürfen zwei aufeinanderfolgende reduzierte Lenk- und Ruhezeiten eingelegt werden.

Grenzüberschreitender Güterverkehr muss möglich bleiben

Die Länder der Europäischen Union schotten sich gegenseitig ab. Um den grenzüberschreitenden Güterverkehr sicherzustellen, steht die Bundesregierung mit den europäischen Nachbarländern im engen Austausch. Es gilt zu vermeiden, dass sich an den Grenzübergangsstellen kilometerlange Staus bilden.

An den Grenzübergängen auf den Autobahnen soll dafür eine Extraspur für den Güterverkehr für den Transport von Waren aus dem Bereich der medizinischen Versorgung und des täglichen Bedarfs eingerichtet werden. Außerdem sind die Länder aufgefordert, die Versorgung und die Verpflegung an den Rastanlagen entlang den Autobahnen zu gewährleisten. Gerade Lkw-Fahrer müssen die Möglichkeit haben, sich zu waschen und zu verpflegen.

Reisefreiheit ist eingeschränkt

Der Bundesinnenminister hat die Bundespolizei angewiesen, bis 14.4.2020 vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchzuführen. Die Landesgrenzen dürfen nur noch an bestimmten Grenzübergängen überschritten werden. Möchten Sie nach Polen und Tschechien reisen, dürfen Sie nur noch an den durch die polnischen oder tschechischen Behörden benannten Grenzübergangsstellen die Grenze passieren.

Ausreise aus Deutschland bleibt erlaubt

Sie dürfen zwar nach wie vor aus Deutschland ausreisen. Das Auswärtige Amt hat allerdings eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die Sie möglichst ernst nehmen sollten. Ihre Ausreise aus Deutschland hängt jedoch davon ab, ob der Zielstaat Ihrer Einreise zustimmt. Näheres erfahren Sie bei der Behörde des jeweiligen Staates, in den Sie einreisen möchten.

Freie Durchfahrt für Pendler an den Grenzen

Sind Sie Berufspendler und können Ihren Arbeitsplatz im benachbarten Ausland nur erreichen, wenn Sie die Grenze überschreiten, benötigen Sie eine Pendlerbescheinigung. Ihr Arbeitgeber stellt die Pendlerbescheinigung aus. Den Vordruck für eine Pendlerbescheinigung stellt die Bundespolizei zur Verfügung.

Gibt es auch positive Effekte durch die Coronakrise?

Das Corona-Virus ist ein Albtraum. Dennoch zeigt es, wenn sicherlich auch völlig ungewollt, positive Effekte. In vielen Städten wird die Luft sauberer, weil die Autoabgase fehlen. Auf den Straßen wird es ruhiger, weil weniger Autos fahren. In den Städten herrscht Gelassenheit, die man aus kritischer Sicht natürlich auch als Stillstand bezeichnen könnte. Ob sich deswegen auch das Ozonloch nachweislich verkleinert hat, sei dahingestellt. So oder so: Weniger Straßenverkehr kann eigentlich nur gut sein. Auch wenn sich damit unser aller Alltag völlig verändert hat. Wenn die Corona-Krise die Eigenschaft hat, die alle Krisen haben, sollte sie irgendwann vorbei sein. Bleiben Sie also zuversichtlich und gesund.

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Autor Johannes Trestow vgwort-pixel

Datum 27. March 2020

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