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Radfahrer

Was ist beim Nummernschild des Fahrradträgers erlaubt?

Befördern Sie Ihr Fahrrad mit einem Fahrradträger am Auto, benötigen Sie ein drittes Kennzeichen eigens für den Fahrradträger, wenn dieser die Sicht auf das Autokennzeichen ganz oder teilweise einschränkt. Lesen Sie hier, ob Sie das zusätzliche Schild selbst anfertigen dürfen, welche Anforderungen daran gestellt werden, was bei Kennzeichenwechseln zu beachten ist und welche Bußgelder in diesem Bereich drohen.

Welche Bedeutung hat ein Kennzeichen am Fahrzeug?

Möchten Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, teilt die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um die Identifizierung des Halters zu ermöglichen (§ 8 Fahrzeug- Zulassungsverordnung - FZV).

Das Kennzeichenschild darf nicht verdeckt sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Als hinteres Kennzeichen muss es eine Beleuchtungseinrichtung besitzen und das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar machen (§ 10 Abs. II FZV).

Damit ist klar, dass Sie für den Fahrradträger ein eigenes Nummernschild benötigen, wenn das Kennzeichen am Fahrzeug durch den Fahrradträger verdeckt wird.

Ist ein Nummernschild am Fahrradträger Pflicht?

Ob Sie für den Fahrradträger ein eigenes Nummernschild brauchen, hängt von der Art des Fahrradträgers ab. Es gibt Heck-, Kupplungs- und Dachträger. Entscheidend kommt es darauf an, dass Ihr Fahrzeug anhand des Kennzeichens identifizierbar bleiben muss.

Nummernschild beim Kupplungsträger

Beim Kupplungsträger wird das Fahrrad mit dem Träger auf der Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug verbunden. Dadurch wird das hintere Kennzeichen des Fahrzeuges komplett verdeckt. Damit Ihr Fahrzeug jederzeit identifizierbar bleibt, benötigen Sie für den Fahrradträger ein eigenes Kennzeichen. Viele Fahrradträger sind bereits mit einer passenden Kennzeichenhalterung ausgestattet. Sie brauchen das Kennzeichen dann nur noch in die Vorrichtung einzusetzen.

Nummernschild beim Heckträger

Beim Heckträger kommt es darauf an, ob die Trägervorrichtung nach der Montage die Sichtbarkeit des Kfz-Kennzeichens einschränkt oder nicht. Einige Heckträger sitzen so hoch, dass sie die Sichtbarkeit nicht einschränken. Sie müssen also selbst prüfen, ob dies der Fall ist. Wird das Kfz-Kennzeichen verdeckt, benötigen Sie für den Fahrerträger ein eigenes Kennzeichen. Ist dies nicht der Fall, genügt das Kennzeichen am Fahrzeug.

Nummernschild beim Dachträger  

Beim Dachträger wird das Fahrrad auf dem Dach des Fahrzeuges befestigt. Da dadurch die Sicht auf das Kfz-Kennzeichen nicht beeinträchtigt wird, benötigen Sie für den Dach-Fahrradträger kein eigenes Nummernschild.

Woher kriegen Sie das Nummernschild für einen Fahrradträger?

Das Kennzeichen für einen Fahrradträger braucht nicht bei der Zulassungsstelle beantragt zu werden. Es muss lediglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und inhaltlich mit dem Kennzeichen am Fahrzeug identisch sein.

Das Nummernschild für den Fahrradträger ist lediglich ein Duplikat. Sein Zweck besteht nur darin, das eigentliche Kfz-Kennzeichen eindeutig sichtbar zu machen. Um ein solches Nummernschild anfertigen zu lassen, gehen Sie am besten zu einer privaten Firma und beauftragen diese mit der Prägung des Kennzeichens. Wichtig ist nur, dass das Kennzeichen dieselbe Beschriftung wie das Autokennzeichen hat.

Das Nummernschild für den Fahrzeugträger braucht nicht eigens durch die Zulassungsstelle abgestempelt und mit einem Stempel versehen zu sein. Je nach der gewünschten Ausführung ist mit einem Kostenaufwand zwischen zehn und ca. 50 € zu rechnen.

Kann man das Nummernschild für den Fahrradträger selber machen?

Sie können das Nummernschild für den Fahrradträger nicht selbst anfertigen. Vielfach sieht man, dass ein Fahrer auf einem Pappdeckel das Kennzeichen seines Fahrzeuges aufgemalt hat. Dies ist nicht zulässig. Anlage 4 FZV bestimmt klar, wie ein Nummernschild für den Fahrradträger auszusehen hat.

Im Detail:

  • Die Beschriftung des Schildes muss zwingend auf weißem Grund in schwarz gestaltet sein.
  • Die Folie auf dem Kennzeichenschild muss reflektierend sein und der „DIN 74069“ entsprechen.
  • Sie dürfen auf dem Nummernschild keine zusätzliche Abdeckung wie eine Folie anbringen.
  • Das Kennzeichen muss eine maximale Breite von 520 mm und eine maximale Höhe von 110 mm aufweisen.
  • Auch die Schrifthöhe und die Schriftart sind nach der „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Vermeidung von Fälschungen genau festgelegt.
  • Damit das Kennzeichen auch im Dunkeln sichtbar ist, muss es wie jedes andere Nummernschild auch beleuchtet werden (§ 10 Abs. II FZV).

Kann ich das Original-Kennzeichen am Fahrradträger montieren?

Es ist nicht erlaubt, das Original-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug abzuschrauben und auf den Fahrradträger zu montieren. § 10 Abs. IX FZV bestimmt ausdrücklich, dass das Kennzeichen am Fahrzeug und am Fahrradträger wiederholt werden muss. Dies bedeutet, dass Sie für Ihr Fahrzeug wegen des aufgebrachten Fahrradträgers ein drittes Kennzeichen benötigen.

Strafe, wenn der Fahrradträger ein falsches Kennzeichen hat

Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass das Nummernschild für den Fahrzeugträger den Vorschriften entspricht. Da es nach hinten direkt sichtbar ist, ist das Risiko hoch, dass Sie bei einer Verkehrskontrolle auffallen. Sie riskieren ein Bußgeld von 60 €. Ist das Kennzeichen mit Folie oder irgendwie anderweitig bedeckt, zahlen Sie 65 €.

Ist das Kennzeichen nicht mit dem Autokennzeichen Ihres Fahrzeuges identisch oder haben Sie das Kennzeichen abgeklebt oder irgendwie unkenntlich gemacht, besteht der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann (§ 22 StVG).

Darf man beim Fahrradträger das Kennzeichen wechseln?

Benutzen Sie den Fahrradträger für mehrere Fahrzeuge, die unterschiedliche Kennzeichen haben, brauchen Sie auch mehrere Nummernschilder, wenn Sie den Fahrradträger auf ein anderes Fahrzeug montieren. Sie dürfen demnach nicht nur, sondern müssen dies bei einem entsprechenden Fuhrpark auch.

Alles in allem

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung enthält eine Vielzahl von Vorschriften, unter anderem jene zur Identifikation des Fahrzeuges. Erhalten Sie ein Verwarnungsgeld oder gar einen Bußgeldbescheid und fühlen sich zu Unrecht geahndet, kann sich empfehlen, Einspruch einzulegen. Wichtig ist, dass Sie hierbei Fristen beachten müssen. Meist wird sich empfehlen, die behördliche Akte einzusehen. Melden Sie sich, sobald Sie anwaltliches Geleit benötigen.

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Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 3. February 2023

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