Anschnallpflicht

Anschnallpflicht

Nicht jeder schnallt es. Anschnallen rettet Leben. Seit 1976 besteht in Deutschland eine Anschnallpflicht im Auto. Die Vorbehalte waren anfangs groß. Mittlerweile ist es einer der ersten Handgriffe, sich ins Auto zu setzen und sich vor der Fahrt anzuschnallen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beachten müssen und welche Bußgelder Ihnen bei Verstößen drohen.

Das Wichtigste

  • Die Anschnallpflicht betrifft jede Person, die im Auto mitfährt. Auch Kinder unterliegen also der Anschnallpflicht. Es besteht zudem eine Kindersitzpflicht, wenn das Kind nicht größer als 150 cm oder jünger als 12 Jahre ist.
  • Missachten Sie die Anschnallpflicht, wird ein Bußgeld von 30 EUR fällig. Ist Ihr Kind nicht angeschnallt, zahlen Sie gleichfalls 30 EUR Bußgeld. Sitzt das Kind auch nicht auf dem Kindersitz, werden neben 60 EUR Bußgeld auch 1 Punkt in Flensburg fällig.
  • Haustiere gelten als Ladung und sind angemessen zu verstauen und zu sichern.
  • Taxifahrer unterliegen trotz des bestehenden Überfallrisikos der Anschnallpflicht.
  • Im Linienbus besteht keine Anschnallpflicht, wohl aber im Reisebus.

Etwas Historie gefällig?

Der Blick in die Vergangenheit erweist sich immer wieder als lehrreich und fördert das Verständnis dessen, um was es geht. Zugegeben, anschnallen ist mühsam. Dennoch ist es ein Gebot der Vernunft, diese Chance unbedingt zu nutzen.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Verkehrsunfall mit angeschnalltem Gurt zu überleben, ist weitaus höher, als wenn Sie ohne Anschnallgurt Auto fahren. Um die Unfallzahlen weiter abzusenken, strebt der Gesetzgeber an, in neuen Fahrzeugen serienmäßig einen Gurtwarner einzubauen, der bei der Abfahrt durch ein optisches oder akustisches Warnsignal auffordert, doch bitte den Sicherheitsgurt anzulegen.

Als die Anschnallpflicht 1976 in Deutschland eingeführt wurde, gab es die unglaublichsten Vorbehalte. Altbewährte Autofahrer betrachteten es als Bevormundung, sich anschnallen zu müssen. Schwangere befürchteten, das Kind im Bauch könnte eingeengt werden. Frauen fürchteten eine Verformung ihrer Oberweite. Es war tatsächlich so, dass sich die Mehrzahl der Deutschen schlichtweg weigerte, die Gurtpflicht zu akzeptieren.

Deshalb sah sich der Gesetzgeber veranlasst, im Jahr 1984 bei Missachtung der Gurtpflicht ein Bußgeld von damals 40 DM anzudrohen. Seit 2006 besteht die Gurtpflicht europaweit. Fahren Sie ohne Gurt Auto, wird in Deutschland aktuell ein Bußgeld von 30 EUR fällig.

Anfangs galt die Gurtpflicht nur für den Fahrer des Kfz. Seit 1979 gilt sie für alle Fahrzeuginsassen. Sind Sie als Beifahrer nicht angeschnallt, müssen Sie persönlich gleichfalls mit einem Bußgeld von 30 EUR rechnen.

Expertentipp:

Wer schon einmal unangeschnallt mit der Stoßstange des Fahrzeugs gegen ein festes Hindernis gefahren ist, und sei es bei geringer Geschwindigkeit, hat die Wucht des Aufpralls ohne Anschnallgurt bereits erlebt. Ohne Anschnallgurt riskieren Sie, dass Sie auch bei geringster Geschwindigkeit mit dem Oberkörper nach vorne katapultiert werden und mit dem Kopf auf dem Armaturenbrett aufschlagen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sich nicht anzuschnallen und auf den lebensrettenden Gurt zu verzichten. Bei einem Crashtest des ADAC können Sie beobachten, welche Auswirkungen der Aufprall haben kann.

Besteht die Anschnallpflicht auch für Kinder?

Gerade Kinder sollten immer angeschnallt sein. Kinder sind besonders verletzlich und in jungen Jahren körperlich kaum fähig, sich bei einem Aufprall im Auto abzufangen. Ist Ihr Kind nicht größer als 150 cm oder jünger als 12 Jahre, besteht über die Anschnallpflicht hinaus auch eine Kindersitzpflicht. Nur wenn das Kind auf einem Kindersitz sitzt und angeschnallt ist, kann der angelegte Sicherheitsgurt richtig greifen, wenn Sie abrupt bremsen müssen. Andernfalls droht das Kind unter dem Sicherheitsgurt durchzurutschen.

Fährt Ihr Kind unangeschnallt im Auto mit, zahlen Sie 30 EUR und, wenn mehrere Kinder mitfahren, 35 EUR Bußgeld. Nehmen Sie Ihr Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mit, also ohne Gurt und Kindersitz, zahlen Sie 60 EUR Bußgeld und erhalten einen Punkt in Flensburg.

Es ist Ihnen überlassen, wo Sie das Kind im Auto platzieren. Für Ihre Wahl sind folgende Kriterien wichtig:

  • Auf dem Beifahrersitz haben Sie das Kind natürlich direkt neben sich und können Babys und Kleinkinder Auge in Auge beaufsichtigen. Es empfiehlt sich jedoch, den Airbag auszuschalten, da der Airbag bei einem Aufprall das Kind erdrücken könnte.
  • Sitzt das Kind hinter dem Beifahrersitz, kann es direkt auf der sicheren Straßenseite aussteigen und braucht das Fahrzeug nicht zur Straße hin zu verlassen. Es ist durch den nachfolgenden Autoverkehr dann nicht gefährdet. Es empfiehlt sich, die Kindersicherung einzuschalten, damit ein Kleinkind die Tür während der Fahrt nicht öffnet. Vielleicht riskieren Sie, dass das Kind bei einem Aufprall des Fahrzeuges mit dem Oberkörper gegen den vorderen Sitz gepresst wird. Ansonsten haben Sie das Kind aber mit dem Blick über die Schulter rechts immer im Auge und können sich gut verständigen.
  • Sitzt das Kind hinten in der Mitte, sitzt es wahrscheinlich besonders sicher, da es am weitesten von irgendwelchen Kollisionspunkten platziert ist. Allerdings ist die hintere Sitzbank oft nach oben gewölbt, so dass ein Kindersitz nicht unbedingt den optimal besten Halt hat.

Muss ich meinen Hund anschnallen?

Haustiere lassen sich schlecht anschnallen. Insoweit besteht auch keine gesetzliche Anschnallpflicht für Hunde oder Katzen. Haustiere gelten vielmehr als Ladung und müssen als solche gesichert und verstaut werden. Ein Hund oder eine Katze sind als „Ladung“ so zu verstauen und zu sichern, dass sie auch bei einer „Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweisbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ (§ 22 StVO). Außerdem sind Sie als Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass Ihre „Sicht und Ihr Gehör nicht durch Tiere beeinträchtigt“ werden (§ 23 StVO).

Möchten Sie Ihr Haustier verkehrssicher befördern, sollten Sie es in einer Transportbox auf der Rückbank oder im nicht abgedeckten Kofferraum unterbringen. Die Transportbox wiederum könnten Sie mit dem Anschnallgurt sichern.

Gut zu wissen:

Bedenken Sie, dass ein nicht angeschnalltes Tier wie ein Geschoss nach vorne katapultiert wird, wenn Sie gegen ein Hindernis fahren oder zu einer Vollbremsung genötigt sind. Sie beeinträchtigen dadurch zusätzlich Ihre Handlungsfähigkeit, wenn Sie in einer kritischen Situation noch halbwegs angemessen reagieren wollen.

Unterliegen Schwangere der Anschnallpflicht?

Sind Sie schwanger, müssen Sie sich trotzdem anschnallen. Sie brauchen in der Regel nicht zu befürchten, dass Ihr Kind zu Schaden kommt, wenn der Sicherheitsgurt beim Aufprall des Fahrzeuges zuschlägt. Das Risiko, dass Sie mit Ihrem Babybauch beim Aufprall ungebremst gegen das Lenkrad krachen könnten, erscheint wesentlich höher, als wenn Sie angeschnallt sind und Sie gegebenenfalls durch den Anschnallgurt mehr oder weniger sanft aufgefangen werden.

Sie brauchen sich ausnahmsweise nicht anzuschnallen, wenn Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt attestiert, dass der Anschnallgurt im Auto Ihrem Baby schaden könnte.

Wie steht es um die Anschnallpflicht für Taxifahrer?

Auch Taxifahrer müssen sich anschnallen. Allein das Argument, dass der Taxifahrer bei einem gewalttätigen Übergriff eines Kunden schnell flüchten will, entkräftet nicht die Anschnallpflicht. Der Gesetzgeber betrachtet die Gefahr eines Verkehrsunfalls als weitaus höher als das eher gelegentliche anzutreffende Überfallrisiko. Diese Regelung gilt erst seit dem Jahr 2014.

Müssen Sie sich im Bus anschnallen?

Fahren Sie in einem Linienbus, der auch für stehende Fahrgäste ausgelegt ist, brauchen Sie sich nicht anzuschnallen, auch wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind (§ 21a StVO). Busse haben daher meist Haltegriffe. Auch das Betriebspersonal sowie Personen, die Serviceleistungen im Bus erbringen, brauchen sich im Bus nicht anzuschnallen.

Fahren Sie hingegen im Reisebus, müssen Sie die vorhandenen Sicherheitsgurte benutzen. Sie dürfen sich abschnallen, wenn Sie die Toilette im Bus aufsuchen oder Ihren Sitzplatz mit dem Nachbarn wechseln. Allerdings dürfen Sie Ihren Sitzplatz nur kurzzeitig verlassen und sollten sich nicht stehend im Busflur aufhalten, nur um sich mit anderen Mitreisenden unterhalten zu können. Die Busfahrerin bzw. der Busfahrer braucht Sie nur auf die Anschnallpflicht hinzuweisen, braucht aber nicht zu kontrollieren, ob wirklich jeder angeschnallt ist.

Welche Ausnahmen bestehen von der Anschnallpflicht?

Sie brauchen sich nicht anzuschnallen, wenn Sie mit dem Auto Schrittgeschwindigkeit fahren, rückwärts fahren oder sich auf einem Parkplatz bewegen (§ 21 a Nr. 3 StVO).

Auch Personen, die im Haus-zu-Haus-Verkehr in kurzen Zeitabständen regelmäßig das Fahrzeug verlassen müssen, brauchen sich nicht anzuschnallen. Gemeint sind Paketfahrer, nicht aber Pizzaboten.

Gibt es eine Gurtpflicht im Oldtimer?

Fahren Sie einen Oldtimer, der vor dem 1.4.1970 erstmals zugelassen wurde, brauchen Sie das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten auszustatten (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Es besteht keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen. Haben Sie keine Gurte im Fahrzeug, dürfen Sie nur so viele Personen befördern, wie Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

  • Möchten Sie in Ihrem Oldtimer Kinder befördern und sind keine Sicherheitsgurte vorhanden, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.
  • Kinder ab dem dritten Lebensjahr dürfen Sie nur auf den Rücksitzen befördern, wenn das Kind kleiner als 1,50 m ist. Hat der Oldtimer keine Rücksitze, besteht ein Beförderungsverbot (§ 21 Nr. 1b StVO).

Fazit

Man kann den Anschnallgurt im Auto betrachten wie man will. Auf jeden Fall ist der Gurt eine Chance, einen Aufprall gegen ein Hindernis oder eine Vollbremsung besser zu überstehen, als wenn Sie nicht angeschnallt sind. Es ist nicht unbedingt ein Zeichen von fahrerischer Überlegenheit, zu glauben, man brauche sich angesichts seiner eigenen Fahrkünste nicht anzuschnallen. Es gehört zum Betriebsrisiko Ihres Fahrzeuges und zu Ihrem persönlichen Lebensrisiko, im Straßenverkehr auch unverschuldet und unverhofft mit einer schwierigen Verkehrssituation konfrontiert oder in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Ratgeber-Informationen

Optionen   Diese Seite drucken

vgwort-pixel

Teilen

Was benötigen Sie?

RÜCKRUF-SERVICE
Kostenloses Gespräch!

  Jetzt anfordern

KONTAKT
Eine Nachricht schreiben

  Jetzt schreiben

FRAGE STELLEN
Antwort erhalten.

  Jetzt fragen