Führerscheinentzug

Führerscheinentzug

„Der Lappen ist weg!“ Dieser Ausruf dürfte bei jedem Autofahrer zu sofortigen Schweißausbrüchen führen.

Im Jahr 2015 wurde nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) insgesamt 95.962 Mal der Führerscheinentzug angeordnet. Doch was genau bedeutet es, wenn der Führerschein entzogen wird? Kann man ihn später wiedererlangen und wenn ja wie? Welche Stellen dürfen einen solchen Entzug aussprechen und unter welchen Voraussetzungen?

Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste

  • Wer ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf hierzu einer Fahrerlaubnis.
  • Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahzeugen geeignet und befähigt ist.
  • Erweist sich ein Kraftfahrer nach Erteilung als ungeeignet oder nicht befähigt, erfolgt der Führerscheinentzug.
  • Durch die Entziehung erlischt die Erlaubnis und es dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr im Straßenverkehr geführt werden.
  • Der Entzug kann angeordnet werden von
  • Bereits vor der Entziehung des Führerscheins kann das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt werden durch Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder durch Vorläufige Entziehung.
  • Nach dem Entzug muss die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt werden. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nachweisbar beseitigt wurden.
  • Der Enzug muss von dem Fahrverbot unterschieden werden, welches die Fahrerlaubnis nicht entfallen läßt.

Was bedeutet Führerscheinentzug?

Was passiert eigentlich, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

Um auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, bedarf es einer Fahrerlaubnis.

Um das Vorhandensein nachweisen zu können, wird hierüber eine amtliche Bescheinigung, der Führerschein, erstellt.

Gut zu wissen:

Der Führerschein muss beim Führen von Kraftfahrzeugen mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.

Wer bei einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Regelsatz von 10 Euro belegt ist.

Voraussetzung für die Erteilung ist unter anderem, dass der Verkehrsteilnehmer zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet und befähigt ist.

Erweist sich ein Kraftfahrer nach Erteilung als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges, erfolgt der Führerscheinentzug.

Dieser Entzug führt dazu, dass die Fahrerlaubnis erlischt.

Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnis von einer deutschen Behörde oder Gericht nicht entzogen werden. Daher erlischt in diesen Fällen das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dieses wird in den ausländischen Führerschein eingetragen.

Der Führerschein muss nach dem Entzug der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt werden. Ein ausländischer Führerschein muss zur Eintragung des Entzugs vorgelegt werden.

Gut zu wissen:

Wer trotz Führerscheinentzug ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Wann kommt es zum Führerscheinentzug? Der Führerscheinentzug ist bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. So kann der Führerschein etwa bei einer Promille von 1,1 entzogen werden oder bei einem Promillewert von 0,5 bei Gefährdung des Straßenverkehrs.

Um nach einer Entziehung wieder als Kraftfahrer am Strassenverkehr teilnehmen zu können, muss die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gesondert beantragt werden.

Unterschied zum Fahrverbot

Von dem Führerscheinentzug ist das Fahrverbot zu unterscheiden.

Hier wird von einem Gericht oder einer Bußgeldbehörde das Verbot ausgesprochen, für einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Hierzu wird der Führerschein eingezogen und muss der Bußgeldbehörde übergeben werden.

Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt hiervon aber unberührt.

Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein ohne weiteres wieder ausgehändigt und der Führerscheininhaber kann wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Gut zu wissen:

Während der Dauer des Fahrverbotes ist das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr als Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Wer darf einen Führerscheinentzug anordnen?

Den Führerscheinentzug kann angeordnet werden von

  • einem Gericht
  • einer Fahrerlaubnisbehörde

Hierbei prüfen das Gericht und die Verwaltungsbehörde die Eignung des Verkehrsteilnehmers jeweils aus eigenem Recht.

Wurde also von einem Gericht ein Entzug unter Festsetzung einer Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt, so kann die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist gleichwohl ablehnen.

Zudem kann bereits vor einer rechtskräftigen Entscheidung durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt werden.

Hierzu kann der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt werden oder ein vorläufiger Führerscheinentzug beantragt werden.

Beschlagnahme des Führerscheins

Einzelheiten zu Beschlagnahme und Sicherstellung eines Führerscheins finden Sie in unserem Artikel Beschlagnahme eines Führerscheins.

Vorläufige Entziehung

Die Voraussetzungen zur Vorläufigen Entziehung finden Sie in unseren Artikel Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Entzug durch eine Behörde

Wann eine Verwaltungsbehörde einen Entzugs des Führerscheins festsetzen darf, finden Sie in unserem Artikel Anordnung durch eine Behörde.

Entzug durch ein Gericht

Gerichte sprechen dem Entzug des Führerscheins neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe als sogenannte Maßregel zur Besserung und Sicherung aus.

Expertentipp:

Der Verlust der Fahrerlaubnis stellt eine äußerst einschneidende Maßnahme dar, die überaus weitreichende Folgen haben kann. Wer aus beruflichen Gründen auf einen Führerschein angewiesen ist, kann hiervon in existenzieller Weise betroffen sein.

Eine Neuerteilung ist kostspielig und langwierig.

Sofern Ihnen also der Entzug Ihres Führerscheins droht, begeben Sie sich umgehend in rechtskundige Beratung, um diese harschen Folgen möglicherweise noch lindern oder sogar abwenden zu können.

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