Neuerungen im Verkehrsrecht 2024

Autofahrende aufgepasst – Was gibt es Neues im Verkehrsrecht im kommenden Jahr?

Gute Nachricht vorweg? Fahrtauglichkeitscheck für Senioren entfällt

Senioren sind (angeblich) vergleichsweise häufiger in Unfälle verwickelt. Deshalb besichtigte die Europäische Kommission in Brüssel, dass sich Verkehrsteilnehmer ab 70 Jahre alle fünf Jahre einem Fahrtauglichkeitsscheck unterziehen sollten.

Das Bundesverkehrsministerium hat es jedoch bislang abgelehnt, eine solche verpflichtende Gesundheitsuntersuchung einzuführen. Die neben einer ärztlichen Untersuchung vorgesehene Selbstauskunft biete für die Verkehrssicherheit keinerlei Mehrwert und führe zu zusätzlicher Bürokratie.

Um diese Form der „Altersdiskriminierung“ abzuwenden, will die EU künftig alle Autofahrer unabhängig vom Lebensalter verpflichten, regelmäßig die Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Ob sich dieses Vorhaben auch in Deutschland umsetzen lässt, ist derzeit unklar., Irland, Italien, Luxemburg und die Niederlande schreiben jedenfalls ab einem gewissen Lebensalter Fahrtauglichkeitsuntersuchungen vor. Zuletzt ist der Kompromiss der EU-Verkehrsminister darauf hinausgelaufen, dass zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen grundsätzlich möglich sind, die Entscheidung darüber aber bei den EU-Mitgliedsländern liegen soll. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Förderung von E-Autos entfällt

Die Nachricht kam völlig überraschend über Nacht. Wer in 2024 ein E-Auto zulässt, bekommt keine staatliche Förderung mehr. Seit 18.12.2022 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle keine Anträge für den Umweltbonus mehr entgegen. Vor dem 17.12.2023 gestellte Anträge werden noch bewilligt und in 2024 abgewickelt.

Führerscheinumtausch für von 1965 - 1970 Geborene

Wer im Zeitraum von 1965 - 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein aus Papier besitzt, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2024 gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen. Ansprechpartner ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Bei der Beantragung ist ein neues Passbild, der Personalausweis sowie der alte Führerschein vorzulegen. Die Gebühren betragen 25 €. In einigen Gemeinden kann der Antrag, vor allem wenn es um die Einhaltung der Frist geht, online gestellt werden.

Änderung der Typenklassen in der Kfz- Versicherung

Die Einordnung eines Fahrzeuges in die Typenklasse bestimmt, ob 2023 mehr oder weniger Prämien für die Kfz-Versicherung zu zahlen ist. Betroffen sind nach Einschätzung des ADAC etwa 12 Millionen Autofahrende. Davon werden voraussichtlich 8 Millionen höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Grund für die Beitragserhöhungen seien die gestiegenen Kosten für

  • Ersatzteile,
  • Mietautos
  • und Lohnkosten,

die bei der Schadenregulierung anfallen.

CO2-Steuer führt zu höheren Spritpreisen

Tanken und Heizen wird ab 1.1.2024 teurer. Grund ist die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe. Ab 1.1.2024 beträgt die CO2-Steuer statt bisher 30 € nunmehr 45 € pro Tonne. Dadurch dürften sich Benzin und Diesel um ca. vier Cent pro Liter verteuern. Ungeachtet dessen bleibt die Entfernungspauschale unverändert. Pendler können 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich geltend machen.

Winterreifen nur noch mit Schneeflocke und Berg

Ab 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen das „Alpine- Symbol“ aufweisen. Es besteht aus einer Schneeflocke, die von einem Berg umrahmt wird. Diese Vorgabe betrifft auch für Ganzjahresreifen. Reifen, die lediglich eine „M+S“ Kennzeichnung tragen, sind nicht mehr zugelassen. Allerdings gilt die Einschränkung, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenbedingungen vonnöten sind. An der in Deutschland geltenden situativen Winterreifenpflicht ändert sich insoweit nichts (§ 2 Abs.3a StVO). Dies bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen, die auf alle vier Räder aufgezogen sind, gefahren werden darf. Die Mindestprofiltiefe beträgt auch bei Winterreifen 1,6 mm.

Lkw-Maut wird ausgeweitet

Ab 1. Juli 2024 betrifft die Lkw-Maut auch Fahrzeuge über 3,5 t. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 t bleiben davon ausgenommen. Bislang unterliegen Fahrzeuge ab 7,5 t auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen der Mautpflicht.

Ausgenommen von der Mautpflicht bleiben auch die 160.000 in Deutschland zugelassenen Wohnmobile ab 3,5 t bis 7,5 t. Wohnmobile mit Ladebereich (Heckgarage) oder Transportanhänger müssen mindestens 50 % der Nutzfläche als Wohnbereich ausweisen. Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis zum 31. Dezember 2025 gleichfalls von der Mautpflicht befreit.

Blackbox im Auto wird Pflicht

Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) einen Event Data Recorder (EDR, „Unfalldatenschreiber“) aufweisen. Das Gerät ist in den Fahrzeugen fest installiert und zeichnet ähnlich wie die Blackbox bei einem Flugzeug das Unfallgeschehen bei einem Unfall auf. Die Speicherung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine Zeitspanne von 5 Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall. Damit soll das Unfallgeschehen besser rekonstruiert und die Fahrzeugsicherheit weiterentwickelt werden. Die Blackbox soll nur mit Zustimmung des Fahrers ausgelesen werden dürfen, es sei denn, die Auslesung wird bei Unfällen mit Personenschaden gerichtlich angeordnet.

Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

Neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab 1. Juli 2024 eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen aufweisen. Angedacht sind: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Notbremslicht, autonomes Notbremsassistenzsystem, Notfallspurhalteassistent, Müdigkeitswarnsystem und eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre (Alcolock). Diese Systeme sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll den Fahrer durch akustische oder optische Signale darauf aufmerksam machen, dass er zu schnell unterwegs ist. Die Kontrolle über das System verbleibt dem Fahrer.

Achtung in Rheinland-Pfalz: Handyblitzer!

Am Steuer besteht ein Handyverbot. Handy am Steuer kostet 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Um die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern, startete Rheinland-Pfalz 2022 im Raum Mainz und Trier ein Pilotprojekt. Vor allem auf Autobahnen soll das Monocam-System feststellen, ob der Fahrer während der Fahrt ein Handy benutzt. An 88 Kontrolltagen wurden insgesamt 1268 Verstöße festgestellt, obwohl Warnschilder auf die Überwachung hingewiesen hatten. Es ist damit zu rechnen, dass solche Handyblitzer flächendeckend in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus auch bundesweit zum Einsatz kommen. In den Niederlanden sind solche Blitzer bereits üblich.

Abgasnorm Euro 6e für Pkw

Für alle ab dem 1. September 2024 bis 31. Dezember 2025 neu zugelassenen Fahrzeuge ist die Abgasnorm 6e verpflichtend. Die Abgasnorm Euro 6 wird bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm fortgeführt. Mit der Abgasnorm Euro 6e sollen Messunsicherheiten für RDE-Messungen ausgeräumt werden. Die bisherige Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erlaubt Neuzulassungen noch bis zum 31. August 2024.

Vignette für Österreich wird teurer

Für Motorräder wird 1. Januar 2024 für neu typgenehmigte Modell aus der Abgasnorm Euro 5 die Norm Euro 5+. Danach muss die Haltbarkeit der Abgasreinigung nachgewiesen werden. Für die Erstzulassung neuer Motorräder wird die Norm 5+ zum 1. Januar 2025 verbindlich. Damit sind Motorräder mit der Norm Euro 5 noch bis 31.12.2024 erstzulassungsfähig. Bestimmte Lagerfahrzeuge können mit Ausnahmegenehmigung noch bis 31.12.2026 zugelassen werden.

Neue Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge benötigen ab März 2024 neue Versicherungsplaketten. Die bis Ende Februar geltenden schwarzen Versicherungskennzeichen werden durch blaue Vignetten abgelöst. Betroffen sind Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs, Roller, Mopeds, Mofas sowie Krankenfahrstühle. Da der Versicherungsschutz immer nur ein Jahr gültig ist, müssen die Plaketten zum 1. März 2024 ausgetauscht werden.

Führerscheinprüfungen verteuern sich

In der Gebührenordnung für Fahrschulen steigen die Kosten für die Theorieprüfung auf etwa 25 €, für die praktische Prüfung der Klasse B von ca. 117 € auf 130 €. Wer die Prüfung nicht besteht, kann frühestens nach 14 Tagen die Theorieprüfung beliebig oft wiederholen. Die Wiederholungsgebühr liegt bei ca. 22 €. Die frühere Wartezeit von drei Monaten nach der nicht bestandenen dritten Prüfung besteht nicht mehr. Wer in der praktischen Fahrprüfung immer wieder scheitert, muss damit rechnen, dass der Prüfer die Fahrerlaubnisbehörde darauf hinweist, dass der Führerscheinprüfling möglicherweise die körperliche oder geistige Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht besitzt (§ 18 Abs. III FeV).

Alles in allem

Das neue Jahr hält einige Änderungen bereit, deren genaue Umsetzung noch abzuwarten ist. Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und werden Sie auch im kommenden Jahr auf dem Laufenden halten!

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