Handy am Steuer

Handy am Steuer

Handy und Smartphones gehören heute zu einer vollständigen Ausstattung dazu. Ohne Schlüssel, Portemonnaie und eben Handy ist man einfach nicht komplett.

Doch so nützlich die kleinen Taschencomputer auch sein mögen. Im Straßenverkehr bereiten sie immer wieder Probleme. Es drohen Bußgelder und Punkteeintragung im Fahreignungsregister (FAER).

Lesen Sie in diesem Artikel, worauf Sie bei der Nutzung Ihres Handys oder Smartphones im Straßenverkehr achten müssen.

  • Das Handy am Steuer ist im Straßenverkehr untersagt.
  • Die Benutzung von Handy oder Smartphone beim Führen von Fahrzeugen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Benutzen ist jede Verrichtung, bei der das Handy oder Smartphone in die Hand genommen werden muss. Dabei ist es unerheblich, welchem Zweck die konkrete Verrichtung dienen soll.
  • Verboten sind daher das Telefonieren, Lesen oder Erstellen von Textnachrichten, Abrufen von Daten, Betrachten von Internet-Seiten und vergleichbare Tätigkeiten.
  • Das Verbot gilt für Fahrzeugführer alle Fahrzeuge, also auch für Radfahrer.
  • Ein Verstoß wird für Radfahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 25,00 Euro geahndet.
  • Richtig teuer wird es für Kraftfahrer: zu 60,00 Euro Bußgeld kommt noch ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER).
  • Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie mit einem Regreßanspruch Ihrer Haftpflichtversicherung nicht rechnen.
  • Ihre Kaskoversicherung ist aber bei Hinzutreten weiterer Umstände berechtigt, ihre Leistung an Sie um ca. 25% zu kürzen.

Wann ist das Handy am Steuer verboten?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet die Nutzung von Handy und Smartphone beim Führen eines Fahrzeuges.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

§ 23 Absatz 1a StVO

Verboten ist jede Tätigkeit, bei der das Handy in die Hand genommen werden muss, also nicht nur das Telefonieren selbst, sondern auch das Lesen oder Versenden von Textnachrichten, Betrachten von Bildern oder Videos und so weiter. Auch das Wegdrücken von Anrufen ist nicht zulässig.

Dieses Verbot gilt während der Fahrt und bei verkehrsbedingtem Anhalten. Wer also an einer roten Ampel steht, darf gleichwohl nicht - auch nicht kurz - zum Handy oder Smartphone greifen, um eine Textnachricht zu lesen oder ähnliches.

Gut zu wissen:

Etwas anderes gilt aber, wenn Ihr Fahrzeug über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und durch Betätigen des Bremspedals der Motor abgeschaltet wird.

In diesem Falle gilt, dass das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Eine Mindestdauer ist ebensowenig erforderlich, wie das Abschalten der Zündung. Sobald die Fahrt indes fortgesetzt wird, muss das Handy beiseite gelegt werden und zwar bevor der Motor wieder eingeschaltet wird.

Die Nutzung des Handys am Steuer ist auch zulässig, wenn eine Freisprecheinrichtung besteht, die sich ohne manuelles Eingreifen bedienen läßt.

Ohrhörer dürfen ebenfalls verwendet werden, wenn diese ohne manuelles Eingreifen betrieben werden können und nur in einem Ohr getragen werden. Durch die Ohrhörer darf die akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt werden.

Wenn die Fahrt beendet ist, das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt wurde, darf wieder ohne Einschränkung zum Handy oder Smartphone gegriffen werden.

Gut zu wissen:

Das Handy-Verbot gilt auch für Radfahrer. Auch auf dem Rad dürfen Sie daher nicht mit ihrem Mobiltelefon telefonieren, SMS lesen oder schreiben und so weiter.

Welche Strafe steht auf Handy am Steuer?

Ein Verstoß gegen das Verbot für das Handy am Steuer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Diese ist im Bußgeldkatalog mit nachfolgenden Regelbußen belegt:

Tatbestand Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte (FAER)
Mobil- oder Autotelefon
vorschriftswidrig benutzt
     
  beim Führen eines Fahrzeuges 60,00 - 1
  beim Radfahren 25,00 - -

Praxisbeispiel:

Bei Kraftfahreren führt das Handy am Steuer zu einem Bußgeld von 60,00 Euro zuzüglich Kosten in Höhe von mindestens 28,50 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Bußgeld 60,00 €
Verwaltungsgebühr 25,00 €
Zustellungskosten 3,50 €
Summe 88,50 €

Kommt es während Sie ein Smartphone oder vergleichbares Gerät verwenden zu einem Unfall, müssen Sie ihre Versicherung in Anspruch nehmen.

Hierbei hat das Handy am Steuer verschiedene Folgen, je nach Versicherungsart.

Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung bestehen keine Besonderheiten. Die Haftpflichtversicherer haben bislang das Handy am Steuer nicht als Obliegenheitsverletzung in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen.

Expertentipp:

Wie immer gilt: Es ist ausschließlich Ihr konkreter Versicherungsvertrag maßgebend. Lesen Sie sich diesen - auch wenn's schwer fällt - genau durch. Ist hierin die Obliegenheitsverletzung „Handy am Steuer“ festgelegt, ist diese für Sie verbindlich.

Im Zweifelsfall holen Sie fachkundigen Rat ein, denn nicht jede Bestimmung in einer Allgemeinen Versicherungsbedingung ist auch rechtlich zulässig.

Ihre Haftpflichtversicherung wird also den Schaden, der bei einem Unfall entstanden ist, vollständig ausgleichen und kann diese Zahlung von Ihnen nicht zurückverlangen.

Gut zu wissen:

Das Handy am Steuer führt im Falle eines Unfalls aber dazu, daß Ihnen eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall gegeben wird. Das heisst, dass bei der Quotenbildung ein sehr großer Teil des Schadens oder sogar der gesamte Schaden von Ihnen, beziehungsweise Ihrer Haftpflichtversicherung zu tragen ist.

Das Handy am Steuer stellt nämlich eine grobe Fahrlässigkeit dar, die bei der Quotenbildung zu Ihren Ungunsten Berücksichtigung findet.

Lesen Sie zur Quotenbildung unseren Artikel zum Schadensersatz nach einem Unfall

Kaskoversicherung

Ihre Kaskoversicherung ist berechtigt, ihre Leistungen zu kürzen, wenn der zu regulierende Schaden auf grober Fahrlässigkei des Versicherungsnehmers beruht.

Das Telefonieren während des Führens eines Kraftfahrzeuges kann als grob fahrlässig eingestuft werden.

Ein bloßer Verstoß gegen das Verbot der Handynutzung aus der Straßenverkehrs-Ordnung allein reicht für die Annahme grober Fahrlässigkeit aber nicht aus.

Es müssen zum Handy am Steuer weitere, erschwerende Umstände hinzutreten. Hier sind alle Umstände zu nennen, die bereits für sich eine erhöhte Konzentration und Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern. Also etwa schlechte Sichtverhältnisse wegen Nebels oder Regen, unbekannte Umgebung, hohes Verkehrsaufkommen und so weiter.

In solchen Lagen ist die Verwendung eines Handys unter Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung grob fahrlässig und berechtigt die Versicherungsgesellschaft zu einer Kürzung ihrer Leistungen um 25%.

Die Annahme grober Fahrlässigkeit kann auch bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung berechtigt sein, wenn der Fahrer durch die Verwendung des Handys in erheblicher Weise vom Straßengeschehen abgelenkt ist.

Expertentipp:

Durch das Handy am Steuer gefährden Sie sich und andere. Allein schon aus diesem Grund, muss das Benutzen von Handy und Smartphone beim Führen eines Kraftfahrzeuges für Sie tabu sein.

Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen das Verbot des Handy am Steuer Bußgelder und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Kommt es zu einem Unfall, kann das Benutzen von Handy oder Smartphone bei der Quotenbildung zu Ihrem Nachteil berücksichtigt werden.

Ihre Kaskoversicherung kann unter Umständen ihre Leistungen kürzen.

Fachkundige Hilfe kann Ihnen in diesen Situationen also eine Menge Geld sparen. Scheuen Sie sich also nicht, rechtkundigen Rat einzuholen.

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